Steuern und Beiträge
Wie viel Steuern muss ich zahlen und welche Beiträge kommen auf mich zu? Viele angehende Gewerbetreibende stellen sich diese Frage.
Die Einkommensteuer
- Ab einem Einkommen von 7.834,00 € (Stand: 2009) jährlich muss man in Deutschland Steuern zahlen.
- Dies ist der Grundfreibetrag. Wenn du ihn überschreitest, zahlst du Steuern auf jeden weiteren Euro, wobei die 7834,00 € immer steuerfrei bleiben. Nur die darüber hinausgehenden Beträge sind zu versteuern.
- Auf die Einkommensteuer wird der Solidaritätszuschlag (5,5 %) hinzugerechnet.
- Je nach Konfession kommt auch die Kirchensteuer hinzu.
- Die zu erwartenden Steuern können hier ausgerechnet werden:
www.abgabenrechner.de
Die Gewerbesteuer
- Grundsätzlich gibt es auch hier einen Freibetrag, der bei 24.500,00 € (Stand: 2009) liegt.
- Dieser gilt jedoch nicht für eine GmbH oder AG. Genau wie bei der Einkommensteuer ist jeder Euro oberhalb dieses Betrages zu versteuern.
- Der Steuersatz wird von dem Gemeinden festgelegt, variiert also je nach Ort .
- Für die Gewerbesteuer gibt es zahlreiche Rechner:
Gewerbesteuer Rechner bei Google
Weitere Beiträge
- Mit deinem Gewerbe wirst du vermutlich zwangsweise Mitglied in einer IHK (Industrie und Handelskammer). Die Beiträge sind je nach Kammer unterschiedlich (fängt meist bei 50,00 € im Jahr an). Allerdings gibt es immer einen Freibetrag. Die IHK wird sich automatisch bei dir melden und dir dies mitteilen.
- Möglicherweise ist auch eine Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft Pflicht. Besonders wenn du Angestellte beschäftigst, ist dies wegen der Unfallversicherung notwendig. Je nach Satzung der Berufsgenossenschaft kann es aber auch sein, dass der Unternehmer selbst Mitglied sein muss.
Worum du dich selbst kümmern musst
Als Freelancer musst du dich, im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer, um vieles selber kümmern.
Am wichtigsten sind die folgenden Punkte:
- Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Altersvorsorge z.B. Rentenversicherung
Bitte beachte:
Die hier aufgeführten Zahlen gelten für das Jahr 2009!
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung dar,
sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder. Irrtümer und Fehler vorbehalten.















In 10 Schritten zum Freelancer | Freelancer Blog
20. Apr, 2009
[...] Weiter Informationen zum Thema Steuern findest du hier: Steuer und Beiträge [...]
Uli
20. Apr, 2009
um einen Rechtsschutz sollte man sich eventuell auch noch kümmern. Das kann von Vorteil sein, sollte es mal zu einem Rechtsstreit kommen.
Freelancer-Blog
20. Apr, 2009
Hallo Uli, eine Rechtsschutzversicherung habe ich mit Absicht nicht aufgeführt, da es keine (bezahlbare) Police gibt, die auch Vertragsrecht abdeckt. Und ohne diesen Baustein macht eine Rechtsschutzversicherung für Freelancer keinen Sinn.
Das gilt natürlich nicht für eine Private Rechtsschutzversicherung, die ist fast immer sinnvoll.
feer
29. Apr, 2009
Für Leute die sich damit nicht auskennen, und was zum einsteigen brauchen genau richtig! sowas hab ich schon lange gesucht
vielen dank, hoffe auf mehr genialer Blogeinträge dieser art!
mfg
Philipp Gesell
26. Mai, 2009
Hallo zusammen,
hier nur eine kleine, rein informative Ergänzung des Artikels hinsichtlich der Gewerbesteuerlast:
Zitat: Der Steuersatz wird von dem Gemeinden festgelegt, variiert also je nach Ort .
Ergänzung:
Die Stadt legt eigenständig den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag fest. Natürlich könnte man diesen auch als Steuersatz bezeichnen. Das Finanzamt ermittelt jedoch zuvor einen Gewerbesteuermessbetrag. Dieser bestimmt sich nach dem erzielten Gewinn ggf. nach Abzug des Freibetrages. Dieser Messbetrag wird dann von der Gemeinde mit Ihrem Hebesatz mulitipliziert.
Heraus kommt die Gewerbesteuer.
Letztendlich stellt die Gewerbesteuer jedoch seit dem Jahr 2008 keine sonderlich große Belastung mehr dar, denn der Gewerbesteuermessbetrag wird durch das Finanzamt mit 3,5 multipliziert und wie eine Einkommensteuervorauszahlung behandelt. Man zahlt dadurch zwar nach wie vor eine Menge an Gewerbesteuer, jedoch wird diese durch die zuvor beschriebene Anrechung auf die festzusetzende Einkommensteuer größtenteils wieder amortisiert.
Fazit: Mit dieser Gesetzesänderung hat sich der Staat eine Menge Bürokratie im Zusammenhang mit der Verteilung weiterer Steuergelder an die Gemeinden gespart. Ob es langfristig eine gute Lösung ist, wird die Zukunft zeigen
Grüße
Philipp Gesell
Spreadshirt Shopbetreiber: Welche Dinge muss ich beachten?
28. Sep, 2009
[...] Die Einnahmen aus den Provisionen müssen gegenüber den Finanzbehörden erklärt werden. In wie weit darauf Steuern anfallen, ist wie schon oben beschrieben vom Einzelfall abhängig insbesondere von der Höhe der Provisionseinnahmen und deinen anderen Einnahmen. Bei der Einkommensteuer gibt es einen Grundfreibetrag. Der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer erhoben wird. Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2009 beträgt er 7.834 Euro/15.668 Euro (Ledige/Verheiratete). Ab dem VZ 2010 steigt der Grundfreibetrag auf 8.004 Euro/16.008 Euro (Ledige/Verheiratete) (§ 32a EStG) Hilfreich ist hier der Beitrag im Freelancer Blog. [...]
Sinja B.
10. Mrz, 2010
Dieser Kammernzwang macht wütend und gehört abgeschafft!