Ordentliche Rechnung

Ordentliche Rechnung

Du hast deinen ersten Auftrag erledigt und nun kannst du endlich die Rechnung fertig machen. Aber wie eigentlich? Was gehört auf eine Rechnung alles drauf? Die vollständige Liste steht im Gesetz und du kannst sie dir z.B. hier angucken.

In eine ordentliche Rechnung gehört also:

  • Dein Name und deine Anschrift
  • Der Name und die Anschrift deines Kunden
  • Das Rechnungsdatum
  • Die Rechnungsnummer
  • Deine Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Das Datum deiner Lieferung bzw. Leistung
  • Art, Umfang oder Menge deiner Leistung
  • Netto-Beträge der einzelnen Leistungen
  • Enthaltene Umsatzsteuer
  • Das Zahlungsziel
  • Und natürlich der Rechnungsbetrag inkl. Umsatzsteuer
  • Hilfreich ist auch deine Bankverbindung
  • Und deine Kontaktdaten wie E-Mail oder Telefonnummer

Warum sind die Angaben so wichtig?

Hier kommt das Finanzamt und die Umsatzsteuer ins Spiel, genauer gesagt die Vorsteuer.
Denn wenn die Rechnung nicht die formalen Kriterien erfüllt, erkennt das Finanzamt diese nicht für den Vorsteuerabzug an. Das bedeutet schlimmstenfalls, dass man die bereits verrechnete Vorsteuer aus eigener Tasche zurückzahlen muss.

Die Rechnungsnummer

Besonderes Augenmerk wird hier auf die Rechnungsnummer gelegt.
Diese muss fortlaufend und einmalig sein.
Zum Beispiel: 001-2009 (erster Rechnung im Jahr 2009),
002-2009 (zweite Rechnung im Jahr 2009) usw.

Das Zahlungsziel

Ein sehr interessantes Thema ist das Zahlungsziel.
Generell gilt hier zu beachten: Immer ein konkretes Datum angeben.
So ist es falsch:
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 1.000,00 € binnen 14 Tagen“.
So ist es richtig:
Bitte überweisen Sie den Betrag in Höhe von 1.000,00 € bis spätestens zum 01.01.2010

Die Kleinunternehmerregelung

Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, gelten für dich folgende Änderungen:

  • Du darfst auf keinen Fall Umsatzsteuer ausweisen,
  • Somit auch keine Differenzierung nach Steuersätzen
  • Die einmalige Rechnungsnummer ist entbehrlich

Zusätzlich gehört in diesem Fall auf deine Rechnungen ein Satz wie:
“Hinweis auf Steuerbefreiung gem. § 19 UStG:
Es handelt sich um eine steuerfreie Lieferung/Leistung eines Kleinunternehmer gem. § 19 UStG.”


Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung dar,
sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

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9 Kommentare zu “Ordentliche Rechnung”

  1. Kathrin

    14. Apr, 2009

    Vielen Dank…hat mir echt geholfen…endlich mal ne Seite wo man direkt das findet was man sucht!

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. [...] Was du dabei alles beachten musst findest du hier: Ordentliche Rechnung [...]

    Auf diesen Kommentar antworten
  3. Philipp Gesell

    26. Mai, 2009

    Eine kleine Anmerkung zu diesem für Existenzgründer sehr hilfreichen Beitrag:

    Auch wenn durch einen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt werden darf, sollten alle übrigen Rechnungsvoraussetzungen jedoch eingehalten werden. Zwar schadet das nicht fortlaufende vergeben einer Rechnungsnummer nicht dem Empfänger dieser, jedoch könnte es im Falle einer vorstellbaren Betriebsprüfung dennoch zu Problemen kommen.

    Anhand der Rechnungsnummer erkennt der Prüfer im gegebenen Fall nämlich das die Rechnungen eines Jahres vollständig sind. Vergibt man keine als fortlaufend identifizierbare Rechnungsnummern könnten spekulationen des Betriebsprüfers zu unter Umständen fehlenden Rechnungen unnötige Probleme machen.

    Fazit: Es sollte stets eine ordnungsgemäße und fortlaufende Rechnungsnummer verwendet werden.

    Grüße

    Philipp Gesell

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. auf Rechnung Shopper

    28. Jun, 2009

    Finde ich auch die informationen hier haben mir echt weitergeholfen.
    THX

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Thomas Dentler

    15. Jul, 2009

    Sind gestalterische Dienstleistungen nicht mit 5% USt zu bemessen?

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. tmw

    19. Aug, 2009

    Vielen Dank für die Tipps. Bei der Rechnungsstellung gibt es leider einiges was man falsch machen kann.

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Ben

    01. Dez, 2009

    Dein Kommentar

    Auf diesen Kommentar antworten
  8. Ben

    01. Dez, 2009

    Darf ich als freischaffender Fotograf auf die selbe Rechnungsnummer auch Rechnungen schreiben, wenn ich ich z.B. in einer 1 tägigen Promotion gearbeitet habe. oder muss man dafür einen extra gewerbeschein anmelden?

    Auf diesen Kommentar antworten
  9. [...] Ordentliche Rechnungen schreiben [...]

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