Kleinunternehmer – Umsatzsteuer?

Kleinunternehmer – Umsatzsteuer?

Du warst beim Ordnungsamt und hast dein Gewerbe angemeldet, normalerweise bist du jetzt erstmal ein Kleinunternehmer. Für diesen Fall hat das Finanzamt eine Sonderregelung geschaffen, die es dir Ermöglicht keine Umsatzsteuer (im Volksmund: Mehrwertsteuer) auszuweisen.

Klingt doch gut oder?

Das denke sich viele und verschenken bares Geld, indem sie auf die Ausweisung der Umsatzsteuer verzichten. Die Umsatzsteuer auf deiner Rechnung musst du an das Finanzamt überweisen, sie gehört also nicht dir. Aber wer Umsatzsteuer ausweist, darf auch die Vorsteuer abziehen und das sieht im Detail so aus:

  • Du stellst eine Rechnung über 1000,00 € und rechnest 19 % Umsatzsteuer hinzu. Der Gesamtbetrag entspricht also 1190,00 €.
  • Dann kaufst du einen Laptop für dein Gewerbe, dieser kostet ebenfalls 1190,00 €,
    enthält also auch 190,00 € Umsatzsteuer. Da du die 19 % hier bezahlst, hat sie einen anderen Namen: Vorsteuer.
  • Die Umsatzsteuer, die du mit deiner Rechnung eingenommen hast, kannst du nun mit der Vorsteuer, die du für deinen Laptop bezahlt hast, verrechnen. Das bedeutet, dass du in diesem Fall 0.00 € an das Finanzamt zahlen musst und die 190,00€ von deiner Rechnung behalten darfst.

Hättest du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen, hättest du 190,00 € weniger mit deiner Rechnung eingenommen, aber trotzdem 1190,00 € für den Laptop bezahlt.

Zwei kleine Nachteile gibt es aber…

Wobei man das zusätzliche Einkommen gegen den Aufwand und den eventuellen Wettbewerbsnachteil abwägen muss, denn:

  • Wenn du die Umsatzsteuer ausweist, bist du für Privatleute 19 % teurer als sonst.
  • Zudem musst du in den ersten beiden Jahren deine Umsatzsteuererklärung monatlich abgeben.

Wenn du hauptsächlich für Firmen arbeitest, musst du dir keine Sorgen machen, da diese die 19 % Umsatzsteuer von deiner Rechnung genau so absetzen wie du. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist mittlerweile auch kein großer Aufwand mehr.
Melde dich einfach bei Elster Online an und erledige die Voranmeldung bequem online.

Entscheide dich jedoch rechtzeitig. Eine Umstellung ist nur zum Beginn des Jahres möglich und sollte umbedingt geschehen, bevor du große Anschaffungen tätigst. Wenn du dich einmal für die Umsatzsteuer entschieden hast, ist dies für die nächsten fünf Jahre bindend.


Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung dar,
sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

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7 Kommentare zu “Kleinunternehmer – Umsatzsteuer?”

  1. [...] du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst gelten für dich folgende [...]

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. [...] Weiter Informationen zum Thema¬†Kleinunternehmerregelung¬†findest du hier: Kleinunternehmer – Umsatzsteuer? [...]

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  3. Jaimo

    25. Apr, 2009

    Guten Morgen,
    habe seit letzter Woche ein klein Gewerbe 19.

    Wievie einkommenstuer müsste ich bei 17500€ zahlen und welche tipps könnte ihr mir geben wo ich sparen könnte?.

    Wie schaut es aus wenn ich wo noch als Aushilfe arbeite und mehr wie 400€ verdiene?. Tut dieses einkommen (Aushilfe) bei meinem einkommen vom Gewerbe beeinflussen?.

    Mit welchen Zahlen müsste ich rechnen in zukunft oder besser gesagt mit welchen ausgaben und wie berechnet mann das solide?. klar werde ich mir einen Kompotenten berater bei seite schaffen doch evtl. geht es auch ohne!.

    LG

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Name Klaus

    27. Apr, 2009

    Jaimo, dann schau dir ersteinmal die Seiten hier alle an. Deine Fragen wurden schon beantwortet. Und dieser Link sollte dir auch helfen: http://www.duden.de/deutsche_sprache/sprachwissen/rechtschreibung/

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  5. Andro

    07. Jun, 2009

    Hallo Klaus,

    nur nicht frech werden … dem Name nach meckerst Du gerade nicht einen Muttersprachler an….

    :(

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  6. Kleingewerbe

    06. Okt, 2009

    Netter Artikel, hat mir sehr geholfen.

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  7. Corticelli

    12. Mrz, 2010

    Ein Aspekt sollte nicht vergessen werden: Unternehmer, die auf die Umsatzsteuer verzichten, offenbaren ihren Kunden indirekt ihren Umsatz. Das ist sicherlich der Reputation nicht in jedem Fall zuträglich.

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