Freiberufler oder Gewerbe?
Bei dem Wort Freelancer denken viele an einen Freiberufler. Dies kommt nicht nur durch die vermeintliche Ähnlichkeit der Worte, sondern auch durch das mangelnde Wissen über den Freiberuf.
Letztlich bedeutet Freelancer nur, dass du ein freier Mitarbeiter bzw. selbständig bist. Ob du dafür ein Gewerbe brauchst oder tatsächlich einen freien Beruf ausübst, erfährst du in diesem Artikel.
Den Freelancer als solchen gibt es im deutschen Steuerrecht nicht. Entweder ist deine Tätigkeit freiberuflich oder du musst ein Gewerbe anmelden.
Was ist ein Freiberufler?
Grob gelten drei Kriterien, die deine Tätigkeit erfüllen muss, um freiberuflich zu sein:
- Du bietest eine Dienstleistung an und kein Massenprodukt.
- Du hast einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine schöpferische Begabung.
- Deine Dienstleistung hängt von deinem Fachwissen und deinem Arbeitseinsatz ab.
Typische freiberufliche Tätigkeiten üben also u.a. diese Berufe aus:
- Designer, Grafiker & Illustratoren
- Journalisten, Texter & Schriftsteller
- Künstler
- Musiker
Bei den Künstlern und Designern nimmt sich jedoch das Finanzamt das Recht heraus selbst zu beurteilen, wann der notwendige künstlerische Grad erreicht ist. Im übrigen ist der Status Freiberuf bei Designern ohnehin strittig, als Illustrator übst du einen Freiberuf aus, als Webdesigner in der Regel jedoch nicht.
Um für dich selbst Klarheit zu schaffen, kannst du dich entweder direkt an das Finanzamt wenden oder bei deiner IHK anrufen und dich beraten lassen. Auch Berufsverbände helfen hier weiter, jedoch oft nur für zahlende Mitglieder.
Für Designer ist hier beispielsweise der AGD (Allianz deutscher Designer) zu nennen. Dort bekommst du zahlreiche praktische Tipps in Form von Sachinfos oder direkt am Telefon. (Der Beitrag liegt bei 240,00 € im Jahr und beinhaltet zudem eine professionelle Steuer- und Rechtsberatung am Telefon oder per E-Mail)
Vorteile des Freiberuflers:
Aber wo liegt überhaupt der Unterschied? Was bedeutet es konkret wenn du Freiberufler bist?
- Du brauchst kein Gewerbe anzumelden.
- Du musst also auch keine Gewerbesteuer zahlen.
- Ebenso fällt auch der Eintrag ins Handelsregister weg.
- Du bist kein Mitglied der IHK.
- Du brauchst keine doppelte Buchführung und musst keine Bilanz abgeben.
- Es reicht wenn du eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) beim Finanzamt einreichst.
Pflichten des Gewerbetreibenden:
- Du musst ein Gewerbe anmelden.
- Somit musst du auch Gewerbesteuer zahlen.
- Du musst Mitglied in der IHK werden.
Wenn du mit deinem Gewerbe aus dem Stadium des Kleingewerbes hinaus bist, kommen zudem weitere Einschränkungen und Pflichten auf dich zu.
- Du musst dich im Handelsregister eintragen.
- Eine jährliche Bilanz für das Finanzamt ist Pflicht.
- Entsprechend musst du auch eine doppelte Buchführung führen.
Der Freiberufler hat also klare Vorteile gegenüber dem Gewerbetreibenden!
Und somit ist es auch kein Wunder, dass du im Zweifel den Freiberuflerstatus beim Finanzamt erkämpfen musst.
Die Künstlersozialkasse: KSK
Ein weiterer großer Pluspunkt für Freiberufler ist die KSK.
Diese staatliche Einrichtung ermöglicht es Künstlern, Publizisten (und neuerdings auch Webdesignern – ohne Freiberufler zu sein) kostengünstig in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versichert zu sein.
Vereinfacht gesagt funktioniert dies so, dass die KSK den Arbeitgeberanteil der Versicherungen übernimmt und du quasi als normaler Arbeitnehmer bei den Kassen versichert bist. Somit musst du keine teuren privaten Versicherungen bezahlen oder dich (auch teuer) freiwillig in die gesetzliche Versicherung begeben.
Ist man als Freiberufler eingeschränkt?
Oft melden Freelancer von Anfang an ein Gewerbe an, weil sie Angst haben sonst keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben zu dürfen.
Dies stimmt jedoch nicht, denn als Freiberufler darfst du auch zusätzlich ein Gewerbe ausüben. Allerdings muss dieses klar von deiner freiberuflichen Tätigkeit abgegrenzt sein. Und dies mit allen Konsequenzen: getrennte Buchhaltung, getrennte Konten usw.
Und natürlich musst du für die gewerbliche Tätigkeit auch ein Gewerbe anmelden, mit allem was dazu gehört.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung dar,
sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder. Irrtümer und Fehler vorbehalten.















Patrick Offczorz
18. Mai, 2009
Irgendwie vermisse ich hier die Kleingewerbe-Regelung.Ob ich als freiberuflicher Dienstleiter unbedingt Vorteile habe, mag ich jetzt zu bezweifeln. Das geht ja schon beim Rechnungen schreiben los….
David Linke
19. Mai, 2009
Die Schilderung der KSK kann man so wirklich nicht stehen lassen.
Man sollte z.B. wissen, dass die KSK den zweiten Teil der Versicherungskosten später beim Auftraggeber des Versicherten einfordert.
Das sollte man seinen Auftraggebern besser vorher stecken, weil es später zu unschönen Auseinandersetzungen führt, wenn sie plötzlich unerwartete Sozialversicherungskosten für jemanden tragen müssen, den sie eigentlich als selbständigen Dienstleister beauftragt haben.
Über dieses Thema herrscht auf beiden Seiten viel Unklarheit, weshalb ich selbst bewusst von einer KSK-Mitgliedschaft abgesehen habe.
Der Versuch, es dem Auftraggeber vorab zu erkläen, kostet mich eventuell den Auftrag, weil er von der KSK noch nie etwas gehört hat und sich wundert, was ich für ein seltsamer Vogel bin, mir als Selbständiger einen Quasi-Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung einzufordern.
Es nicht zu erwähnen, kostet mich eventuell später den Kunden – wenn er nämlich erstmals Post von der KSK bekommt – und bringt mich zudem noch in Verruf, mit verdeckten Kosten zu operieren.
Das Thema KSK ist ein leidiges und sollte besser gar nicht, als nur “vereinfacht” dargestellt werden. Dafür hat es ganz einfach zu viele Ecken und Kanten, an denen man sich böse stoßen kann. (siehe auch kskontra.de)
Freelancer-Blog
19. Mai, 2009
Hallo David,
zunächst einmal danke für deinen ausführlichen Kommentar.
Du hast auch recht: die KSK ist ein sehr kontroverses Thema und wird sicher in diesem Blog noch ausführlicher behandelt werden.
Was jedoch deine Informationen betrifft so sind diese falsch!
1.) Ob dein Auftraggeber die Künstlersozialabgabe bezahlen muss, hängt eben nicht davon ab ob du in der KSK versichert bist!
Da du selbst darauf hingewiesen hast, hier der Hinweis: Diese Tatsache ist überhaupt erst der Grund für die Initiative KSKontra.de.
2.) Die Mitgliedschaft in der KSK ist für Freiberufler die künstlerische oder publizistisch tätig sind sogar verpflichtend! (Du kannst es dir gar nicht aussuchen, außer du verstößt gegen die grundsätzlichen Aufnahmekriterien)
Andre
19. Mai, 2009
Klasse-Artikel, vielen Dank! Weiß jemand, ob ich als Freiberufler mit einer Art Firmenname agieren darf? Also z.B. “ABC Crossmedia”? Ggfs. mit einem erklärenden Namenszusatz “Inhaber Hans Mustermann”. Wäre prima, wenn jemand eine kurze Info hierzu psoten könnte. Danke & viele Grüße, Andre.
Freelancer-Blog
20. Mai, 2009
Hallo Andre,
als Freiberufler muss dein Nachname in deinem Firmennamen vorkommen. Ein Namenszusatz ist erlaubt und auch sinnvoll um dein Unternehmen genauer zu beschreiben.
Du darfst dich also z.B. Mueller Crossmedia nennen.
Wenn du ein Kleingewerbe besitzt müsstest du dich Klaus Mueller Crossmedia nennen, denn hier ist der Vor- und Nachname Pflicht.
Andre
20. Mai, 2009
Klasse, vielen Dank für die Info!
Freelancer München
01. Jun, 2009
Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen – klasse Artikel.
Wie unterscheidet sich der Freiberufler vom Gewerbetreibenden FAQ 18 « Freiberufler, Tätigkeit, Finanzamt, Gewerbetreibenden, Beruf, Einkünfte, Existenzgründer, Gewerbesteuer « Gründerblog
30. Jun, 2009
[...] Interessante Artikel zum Thema Freiberufler Freiberufler – Karriere auf eigene Rechnung Freiberufler oder Gewerbe? [...]
Spreadshirt Shopbetreiber: Welche Dinge muss ich beachten?
28. Sep, 2009
[...] http://www.freelancer-blog.de/freiberufler-oder-gewerbe/ [...]
minimalwerk
17. Okt, 2009
vielleicht sollte man bzgl. der KSK noch hinzufügen das Unternehmen eine Abgabe von derzeit 4,4% und 3,9% ab 2010, zu zahlen haben.
Rechenbeispiel: Ein Unternehmen beauftragt 2009 einen Freiberufler, eine Agentur oder einen Gewerbetreibenden im künstlerischen Gewerbe mit Arbeiten in Höhe von 10.000 EUR. Dann fallen für dieses Unternehmen 440,- EUR an zusätzliche Gebühren an welche an die KSK überwiesen werden müssen. Das ganze gilt für das Unternehmen bei einer Prüfung auch noch 5 Jahre rückwirkend.
minimalwerk
17. Okt, 2009
noch als Zusatz ein Teil des Gesetztestextes:
“…Der §24 des KSVG besagt, dass neben den so genannten „typischen Verwertern“ wie Verlage, Bühnen, Radio, Film, Galerien etc. auch alle „Eigenwerber“ abgabepflichtig sind. Also alle Unternehmen, die Werbe- und PR-Arbeit von Werbe- oder PR-Agenturen erbringen lassen. Aber auch Unternehmen, die regelmäßig mindestens 2–3 Mal pro Jahr selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen die Künstlersozialabgabe lt. KSVG leisten. …”
wichtig finde ich den Part “die regelmäßig mindestens 2–3 Mal pro Jahr selbständige”… kann man irgendwie deuten wie man will. Also muß ein Unternehmen was die letzten 2 Jahre nichts besonders an Werbung gemacht hat und nun einen Auftrag von Beispielsweise 10.000 EUR platziert gar keine Abgaben zahlen weil es nicht regelmäßig ist???
lg
Marcus
27. Okt, 2009
Super Artikel, wobei ich noch 2 Fragen dazu habe:
1. Wie verhält es sich, wenn ich Arbeitnehmer bin und nebenberuflich was dazu verdienen will? Gewerbe anmelden oder nicht? Ich würde nebenberuflich gestalterisch tätig sein (Flyer, PowerPoint.Präsentationen, Banner, usw.)
2. Wieviel darf ich nebenberuflich dazuverdienen? Gibt es hier eine Obergrenze? Gibt es hier Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich? Bis zu welchem Umsatz würde ich noch zum Kleinunternehmer zählen? Wäre super, wenn jemand das kurz erläutern könnte. Habt vielen Dank! Grüße, Marcus
Christian
26. Jan, 2010
Spannende Frage und hilfreicher Artikel!
Genau mit dieser Problematik setze ich mich aktuelle auch auseinander, da ich neben der BizWiese (http://www.bizwiese.de) nun auch als IT-Berater aktiv werde.
Vor allem das Problem mit der Unterscheidung zwischen Anwendungsprogrammierung und Systemprogrammierung finde ich völlig absurd.
Hat damit jemand konkrete Erfahrung?
Viele Grüße
Christian
Juliane
10. Mrz, 2010
Hallo,
wirklich tolle und sehr übersichtlich geschriebene Artikel hier!
Da ich mich momentan sehr intensiv mit diesen Themen beschäftige, bin ich auf diese Seite geraten und hoffe auf eure Hilfe. Die Sache sieht so aus:
-seit 2007 habe ich den Titel Diplom-Textil-Designer
-Vor 2 Jahren habe ich ein Gewerbe angemeldet, damit ich bei DaWanda einen Online Shop eröffnen kann, wo ich meine Textile Designs, z.B. Puppen, Monster, Kissen, Schlüsselbänder … verkaufe. Ich entwerfe sie alleine und produziere sie von zu Hause auch alleine. Dies ist aber nicht meine hauptberufliche Tätigkeit, sondern eher ein Hobby. Hauptberuflich bin ich zur Zeit noch in einer Gallerie angestellt.
Jetzt hat mir jemand gesagt, dass ich mein Gewerbe abmelden soll und mich als freischaffender Künstler anmelden soll, da ich ja einer bin und dadurch auch eine geringere Steuer (7%) an das Finanzamt abgeben muss und keine 19%, wie ich das jetzt mache.
Geht das? Kann ich als Künstler einen Online-Shop betreiben mit einer kleineren Steuer abgabe?
Keiner konnte mir dazu was sagen und ich weiss einfach nicht mehr weiter.
Ich würde mich über ein Paar Tips sehr freuen.
Viele Grüße, Jule