Freiberufler oder Gewerbe?

Freiberufler oder Gewerbe?

Bei dem Wort Freelancer denken viele an einen Freiberufler. Dies kommt nicht nur durch die vermeintliche Ähnlichkeit der Worte, sondern auch durch das mangelnde Wissen über den Freiberuf.

Letztlich bedeutet Freelancer nur, dass du ein freier Mitarbeiter bzw. selbständig bist. Ob du dafür ein Gewerbe brauchst oder tatsächlich einen freien Beruf ausübst, erfährst du in diesem Artikel.

Den Freelancer als solchen gibt es im deutschen Steuerrecht nicht. Entweder ist deine Tätigkeit freiberuflich oder du musst ein Gewerbe anmelden.

Was ist ein Freiberufler?

Grob gelten drei Kriterien, die deine Tätigkeit erfüllen muss, um freiberuflich zu sein:

  1. Du bietest eine Dienstleistung an und kein Massenprodukt.
  2. Du hast einen entsprechenden Hochschulabschluss oder eine schöpferische Begabung.
  3. Deine Dienstleistung hängt von deinem Fachwissen und deinem Arbeitseinsatz ab.

Typische freiberufliche Tätigkeiten üben also u.a. diese Berufe aus:

  • Designer, Grafiker & Illustratoren
  • Journalisten, Texter & Schriftsteller
  • Künstler
  • Musiker

Bei den Künstlern und Designern nimmt sich jedoch das Finanzamt das Recht heraus selbst zu beurteilen, wann der notwendige künstlerische Grad erreicht ist. Im übrigen ist der Status Freiberuf bei Designern ohnehin strittig, als Illustrator übst du einen Freiberuf aus, als Webdesigner in der Regel jedoch nicht.

Um für dich selbst Klarheit zu schaffen, kannst du dich entweder direkt an das Finanzamt wenden oder bei deiner IHK anrufen und dich beraten lassen. Auch Berufsverbände helfen hier weiter, jedoch oft nur für zahlende Mitglieder.

Für Designer ist hier beispielsweise der AGD (Allianz deutscher Designer) zu nennen. Dort bekommst du zahlreiche praktische Tipps in Form von Sachinfos oder direkt am Telefon. (Der Beitrag liegt bei 240,00 € im Jahr und beinhaltet zudem eine professionelle Steuer- und Rechtsberatung am Telefon oder per E-Mail)

Vorteile des Freiberuflers:

Aber wo liegt überhaupt der Unterschied? Was bedeutet es konkret wenn du Freiberufler bist?

  • Du brauchst kein Gewerbe anzumelden.
  • Du musst also auch keine Gewerbesteuer zahlen.
  • Ebenso fällt auch der Eintrag ins Handelsregister weg.
  • Du bist kein Mitglied der IHK.
  • Du brauchst keine doppelte Buchführung und musst keine Bilanz abgeben.
  • Es reicht wenn du eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) beim Finanzamt einreichst.

Pflichten des Gewerbetreibenden:

  • Du musst ein Gewerbe anmelden.
  • Somit musst du auch Gewerbesteuer zahlen.
  • Du musst Mitglied in der IHK werden.

Wenn du mit deinem Gewerbe aus dem Stadium des Kleingewerbes hinaus bist, kommen zudem weitere Einschränkungen und Pflichten auf dich zu.

  • Du musst dich im Handelsregister eintragen.
  • Eine jährliche Bilanz für das Finanzamt ist Pflicht.
  • Entsprechend musst du auch eine doppelte Buchführung führen.

Der Freiberufler hat also klare Vorteile gegenüber dem Gewerbetreibenden!
Und somit ist es auch kein Wunder, dass du im Zweifel den Freiberuflerstatus beim Finanzamt erkämpfen musst.

Die Künstlersozialkasse: KSK

Ein weiterer großer Pluspunkt für Freiberufler ist die KSK.
Diese staatliche Einrichtung ermöglicht es Künstlern, Publizisten (und neuerdings auch Webdesignern – ohne Freiberufler zu sein) kostengünstig in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und sozialen Pflegeversicherung versichert zu sein.

Vereinfacht gesagt funktioniert dies so, dass die KSK den Arbeitgeberanteil der Versicherungen übernimmt und du quasi als normaler Arbeitnehmer bei den Kassen versichert bist. Somit musst du keine teuren privaten Versicherungen bezahlen oder dich (auch teuer) freiwillig in die gesetzliche Versicherung begeben.

Ist man als Freiberufler eingeschränkt?

Oft melden Freelancer von Anfang an ein Gewerbe an, weil sie Angst haben sonst keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben zu dürfen.

Dies stimmt jedoch nicht, denn als Freiberufler darfst du auch zusätzlich ein Gewerbe ausüben. Allerdings muss dieses klar von deiner freiberuflichen Tätigkeit abgegrenzt sein. Und dies mit allen Konsequenzen: getrennte Buchhaltung, getrennte Konten usw.

Und natürlich musst du für die gewerbliche Tätigkeit auch ein Gewerbe anmelden, mit allem was dazu gehört.


Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung dar,
sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

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27 Kommentare zu “Freiberufler oder Gewerbe?”

  1. Patrick Offczorz

    18. Mai, 2009

    Irgendwie vermisse ich hier die Kleingewerbe-Regelung.Ob ich als freiberuflicher Dienstleiter unbedingt Vorteile habe, mag ich jetzt zu bezweifeln. Das geht ja schon beim Rechnungen schreiben los….

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. David Linke

    19. Mai, 2009

    Die Schilderung der KSK kann man so wirklich nicht stehen lassen.

    Man sollte z.B. wissen, dass die KSK den zweiten Teil der Versicherungskosten später beim Auftraggeber des Versicherten einfordert.

    Das sollte man seinen Auftraggebern besser vorher stecken, weil es später zu unschönen Auseinandersetzungen führt, wenn sie plötzlich unerwartete Sozialversicherungskosten für jemanden tragen müssen, den sie eigentlich als selbständigen Dienstleister beauftragt haben.

    Über dieses Thema herrscht auf beiden Seiten viel Unklarheit, weshalb ich selbst bewusst von einer KSK-Mitgliedschaft abgesehen habe.

    Der Versuch, es dem Auftraggeber vorab zu erkläen, kostet mich eventuell den Auftrag, weil er von der KSK noch nie etwas gehört hat und sich wundert, was ich für ein seltsamer Vogel bin, mir als Selbständiger einen Quasi-Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung einzufordern.

    Es nicht zu erwähnen, kostet mich eventuell später den Kunden – wenn er nämlich erstmals Post von der KSK bekommt – und bringt mich zudem noch in Verruf, mit verdeckten Kosten zu operieren.

    Das Thema KSK ist ein leidiges und sollte besser gar nicht, als nur “vereinfacht” dargestellt werden. Dafür hat es ganz einfach zu viele Ecken und Kanten, an denen man sich böse stoßen kann. (siehe auch kskontra.de)

    Auf diesen Kommentar antworten
    • Freelancer-Blog

      19. Mai, 2009

      Hallo David,
      zunächst einmal danke für deinen ausführlichen Kommentar.
      Du hast auch recht: die KSK ist ein sehr kontroverses Thema und wird sicher in diesem Blog noch ausführlicher behandelt werden.

      Was jedoch deine Informationen betrifft so sind diese falsch!

      1.) Ob dein Auftraggeber die Künstlersozialabgabe bezahlen muss, hängt eben nicht davon ab ob du in der KSK versichert bist!

      Da du selbst darauf hingewiesen hast, hier der Hinweis: Diese Tatsache ist überhaupt erst der Grund für die Initiative KSKontra.de.

      2.) Die Mitgliedschaft in der KSK ist für Freiberufler die künstlerische oder publizistisch tätig sind sogar verpflichtend! (Du kannst es dir gar nicht aussuchen, außer du verstößt gegen die grundsätzlichen Aufnahmekriterien)

      Auf diesen Kommentar antworten
  3. Andre

    19. Mai, 2009

    Klasse-Artikel, vielen Dank! Weiß jemand, ob ich als Freiberufler mit einer Art Firmenname agieren darf? Also z.B. “ABC Crossmedia”? Ggfs. mit einem erklärenden Namenszusatz “Inhaber Hans Mustermann”. Wäre prima, wenn jemand eine kurze Info hierzu psoten könnte. Danke & viele Grüße, Andre.

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    • Freelancer-Blog

      20. Mai, 2009

      Hallo Andre,
      als Freiberufler muss dein Nachname in deinem Firmennamen vorkommen. Ein Namenszusatz ist erlaubt und auch sinnvoll um dein Unternehmen genauer zu beschreiben.
      Du darfst dich also z.B. Mueller Crossmedia nennen.

      Wenn du ein Kleingewerbe besitzt müsstest du dich Klaus Mueller Crossmedia nennen, denn hier ist der Vor- und Nachname Pflicht.

      Auf diesen Kommentar antworten
      • Name (Pflichtfeld)

        25. Mai, 2011

        “Wenn du ein Kleingewerbe besitzt müsstest du dich Klaus Mueller Crossmedia nennen, denn hier ist der Vor- und Nachname Pflicht.”

        Nein – das hat mit der KU-Regelung überhaupt nichts zu tun, sondern ist für alle Einzelunternehmer empfehlenswert, weil der EU nämlich keine “Firma” hat.

        Auf diesen Kommentar antworten
  4. Andre

    20. Mai, 2009

    Klasse, vielen Dank für die Info!

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Freelancer München

    01. Jun, 2009

    Ich kann meinem Vorredner nur zustimmen – klasse Artikel.

    Auf diesen Kommentar antworten
  6. [...] Interessante Artikel zum Thema Freiberufler Freiberufler – Karriere auf eigene Rechnung Freiberufler oder Gewerbe? [...]

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  7. Auf diesen Kommentar antworten
  8. minimalwerk

    17. Okt, 2009

    vielleicht sollte man bzgl. der KSK noch hinzufügen das Unternehmen eine Abgabe von derzeit 4,4% und 3,9% ab 2010, zu zahlen haben.

    Rechenbeispiel: Ein Unternehmen beauftragt 2009 einen Freiberufler, eine Agentur oder einen Gewerbetreibenden im künstlerischen Gewerbe mit Arbeiten in Höhe von 10.000 EUR. Dann fallen für dieses Unternehmen 440,- EUR an zusätzliche Gebühren an welche an die KSK überwiesen werden müssen. Das ganze gilt für das Unternehmen bei einer Prüfung auch noch 5 Jahre rückwirkend.

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  9. minimalwerk

    17. Okt, 2009

    noch als Zusatz ein Teil des Gesetztestextes:

    “…Der §24 des KSVG besagt, dass neben den so genannten „typischen Verwertern“ wie Verlage, Bühnen, Radio, Film, Galerien etc. auch alle „Eigenwerber“ abgabepflichtig sind. Also alle Unternehmen, die Werbe- und PR-Arbeit von Werbe- oder PR-Agenturen erbringen lassen. Aber auch Unternehmen, die regelmäßig mindestens 2–3 Mal pro Jahr selbständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen die Künstlersozialabgabe lt. KSVG leisten. …”

    wichtig finde ich den Part “die regelmäßig mindestens 2–3 Mal pro Jahr selbständige”… kann man irgendwie deuten wie man will. Also muß ein Unternehmen was die letzten 2 Jahre nichts besonders an Werbung gemacht hat und nun einen Auftrag von Beispielsweise 10.000 EUR platziert gar keine Abgaben zahlen weil es nicht regelmäßig ist???

    lg

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  10. Marcus

    27. Okt, 2009

    Super Artikel, wobei ich noch 2 Fragen dazu habe:
    1. Wie verhält es sich, wenn ich Arbeitnehmer bin und nebenberuflich was dazu verdienen will? Gewerbe anmelden oder nicht? Ich würde nebenberuflich gestalterisch tätig sein (Flyer, PowerPoint.Präsentationen, Banner, usw.)
    2. Wieviel darf ich nebenberuflich dazuverdienen? Gibt es hier eine Obergrenze? Gibt es hier Unterschiede zwischen freiberuflich und gewerblich? Bis zu welchem Umsatz würde ich noch zum Kleinunternehmer zählen? Wäre super, wenn jemand das kurz erläutern könnte. Habt vielen Dank! Grüße, Marcus

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  11. Christian

    26. Jan, 2010

    Spannende Frage und hilfreicher Artikel!

    Genau mit dieser Problematik setze ich mich aktuelle auch auseinander, da ich neben der BizWiese (http://www.bizwiese.de) nun auch als IT-Berater aktiv werde.

    Vor allem das Problem mit der Unterscheidung zwischen Anwendungsprogrammierung und Systemprogrammierung finde ich völlig absurd.

    Hat damit jemand konkrete Erfahrung?

    Viele Grüße
    Christian

    Auf diesen Kommentar antworten
  12. Juliane

    10. Mrz, 2010

    Hallo,
    wirklich tolle und sehr übersichtlich geschriebene Artikel hier!
    Da ich mich momentan sehr intensiv mit diesen Themen beschäftige, bin ich auf diese Seite geraten und hoffe auf eure Hilfe. Die Sache sieht so aus:

    -seit 2007 habe ich den Titel Diplom-Textil-Designer
    -Vor 2 Jahren habe ich ein Gewerbe angemeldet, damit ich bei DaWanda einen Online Shop eröffnen kann, wo ich meine Textile Designs, z.B. Puppen, Monster, Kissen, Schlüsselbänder … verkaufe. Ich entwerfe sie alleine und produziere sie von zu Hause auch alleine. Dies ist aber nicht meine hauptberufliche Tätigkeit, sondern eher ein Hobby. Hauptberuflich bin ich zur Zeit noch in einer Gallerie angestellt.
    Jetzt hat mir jemand gesagt, dass ich mein Gewerbe abmelden soll und mich als freischaffender Künstler anmelden soll, da ich ja einer bin und dadurch auch eine geringere Steuer (7%) an das Finanzamt abgeben muss und keine 19%, wie ich das jetzt mache.
    Geht das? Kann ich als Künstler einen Online-Shop betreiben mit einer kleineren Steuer abgabe?
    Keiner konnte mir dazu was sagen und ich weiss einfach nicht mehr weiter.
    Ich würde mich über ein Paar Tips sehr freuen.

    Viele Grüße, Jule

    Auf diesen Kommentar antworten
  13. Pierre

    09. Mai, 2010

    Ein guter Artikel.
    Allerdings würde ich eine Gewerbeanmeldung nicht ganz so weg drängen wollen.
    Zumal man alles was unter die Kleinunternehmerregelung fällt ebenfalls die Vorteile des Freiberuflers wie
    Einnahme-Überschuss-Rechnung,
    kein bedingter Eintrag in das Handelsregister,
    ein Gewerbesteuer-Freibetrag bei Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) von 24.500 € und bei Vereinen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts 5.000 € Jahresumsatz gelten,
    und die IHK einen Freibetrag von momentan 15340€ auf den Jahresumsatz festgelegt hat, für sich zu nutzen machen kann.

    Lediglich die Gewerbeanmeldung bei dem hiesigen Gewerbeamt geht bit einem Betrag von ca. 25-50€ zu Buche.

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    • Name (Pflichtfeld)

      25. Mai, 2011

      Die KU-Regelung ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant – die anderen Dinge, die du aufzählst, haben _damit_ nichts zu tun.

      Leider sind auch die Angaben im Artikel fehlerhaft – der Eintrag ins Handelsregister erfolgt auch bei einem gewerbetreibenden Einzelunternehmer nicht automatisch und die Buchführungspflichten gelten ebenso für Gewerbetreibende bis zu einem Gewinn von 50.000 Euro bzw. Umsatz von 500.000 Euro. Die IHKen sind übrigens in ihren Satzungen frei, d.h,. der Freibetrag, den du anführst, kann schon in der nächsten Stadt ein anderer sein.

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  14. Max Free

    09. Sep, 2010

    Gute und kostenlose Infos kann man sich auch hier besorgen:

    http://www.freelance-market.de/dokumente

    Gerade “Handbuch zur Unternehmensgründung” gibt einige Tipps und Ratschläge.

    Auf diesen Kommentar antworten
  15. Welle

    20. Apr, 2011

    Eine Frage – muss mein Kunde, wenn ich Freiberufler (ohne Gewerbe!) bin, MwSt. zahlen?

    Und: Wenn ich kein Gewerbe habe, fällt auch die Kleinunternehmer-Regelung weg, oder?

    Weiß jemand Rat??

    Auf diesen Kommentar antworten
    • Name (Pflichtfeld)

      25. Mai, 2011

      a) Das hat nichts damit zu tun ob du Freiberufler bist oder ein Gewerbe betreibst – sondern alleine damit, ob du von der Kleinunternehmerregelung gebrauch machst oder nicht.

      b) Nein. Kleinunternehmerregelung können Freiberufler und Gewerbetreibende in Anspruch nehmen – das ist im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung anzugeben.

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  16. Nikkie

    29. Jun, 2011

    Wieder was gelernt! Danke für das Aufklären dieses Irrtums!

    Auf diesen Kommentar antworten
  17. martin

    23. Aug, 2011

    hallo.
    ich möchte mich im bereich der psychologischen beratung als psychologe selbstständig machen und habe existenzgründungszuschuss beantragt. weiß jemand, ob ich nebenbei auf lohnsteuerkarte bzw. zb als minijobber arbeiten könnte, um meine finanzen aufzubessern, bzw. ob es dabei entscheidendes zu beachten gilt.
    vielen dank im voraus!

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  18. Thomas

    05. Sep, 2011

    super, vielen Dank für die Informationen…genau danach habe ich gesucht!

    Auf diesen Kommentar antworten
  19. elias lopes

    13. Sep, 2011

    Gibt es ein Seite auf der es eine Liste mit allen freien Berufen gibt….?

    Auf diesen Kommentar antworten
  20. Alex

    18. Sep, 2011

    hallo,

    ich glaube ich habe endlich den richtigen blog gefunden. mein problem ist folgendes, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen:

    ich studiere kommunikationsdesign und habe einen job auf 400€ basis.

    nun möchte ich mir etwas geld dazu verdienen. ich möchte vordergründig grafische Dienstleistungen anbieten (plakate, flyer, logogestaltung, usw.), vor allem für unternehmen im bekanntenkreis. außerdem könnte ich für eine webdesignfirma layouts erstellen. diese firma braucht jedoch ebenfalls dann eine rechnung von mir. es wird nicht viel sein … wie gesagt ich möchte mir im monat nur ein bisschen dazu verdienen.

    jetzt ist die frage, ob ich ein kleingewerbe anmelden oder als freelancer arbeiten sollte!?

    wie sieht es mit der krankenversicherung aus? könnte ich bei beiden weiter über die familienversicherung meiner eltern versichert bleiben?

    vielen dank im voraus!

    Auf diesen Kommentar antworten
  21. Nadine

    15. Nov, 2011

    hallo

    ich blicke hier im moment nicht ganz durch.

    eine kurze frage,
    ich arbeite halbtags auf steuerklasse 5, habe jetzt meinen trainerschein gemacht. und würde gerne in nächsten monat , einmal in der woche für 1 Stunde einen Kurs anbieten.
    Bekomme auch nur 15 € die Stunde.
    Bin ich Freiberufler oder muss ich Gewerbe anmelden??
    Kann mir auch jemand einen kleinen Tip geben wie ich die Rechnung austellen muss??

    Lg Nadine

    Auf diesen Kommentar antworten
  22. XMPP

    08. Dez, 2011

    Hey, klasse Artikel! Passt zum Thema, mit welchem ich mich derzeit auseinander setzen muss.

    Stand: seit ca. 3 Jahren bin ich in einem regulären festen Anstellungsverhältnis. Übe nebenbei aber auch eine freiberufliche Tätigkeit (Grafiker) aus. Diese ist auch als solche beim Finanzamt gemeldet – Steuernummer geholt. Das Ganze läuft unter der sog. “Kleinunternehmerregelung”.

    Meine Steuerberaterin meinte nun, wenn ich dieses “Konstrukt” weiterfahren möchte, muss ich mich entscheiden, ob ich ein Gewerbe anmelde oder in die KSK eintrete. Sollte ich keines von beidem machen, laufe ich Gefahr bei einer Betriebsprüfung von der KSK “entdeckt” zu werden und dürfte dann für die 3 Jahre auf Grundlage meines erwirtschafteten Umsatzes nachzahlen.

    Stimmt das? Ich bin mir da nicht so sicher, da ich damals – als ich die freiberufliche Tätigkeit aufnahm – es anders gedeutet habe…

    Danke!

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