Der Kunde zahlt nicht – was tun?

Der Kunde zahlt nicht – was tun?

Wenn der Kunde die Rechnung nicht bezahlt, herrscht zuerst oft Ratlosigkeit. Es gibt jedoch einen klaren Weg und fünf Schritte, wie du an dein Geld kommst.

1. Das Gespräch

Der persönliche Kontakt zu deinen Kunden ist zu jeder Zeit wichtig und sollte gepflegt werden. Wenn aber eine Zahlung ausbleibt, ist es um so wichtiger das Gespräch zu suchen.

Du solltest hier jedoch nicht mit der Tür ins Haus fallen und dich eher beiläufig nach der ausstehenden Zahlung erkundigen. Entweder erfährst du so, dass dein Kunde deine Rechnung einfach vergessen hat oder es kommen andere Gründe ans Tageslicht.

Es empfiehlt sich, (außer bei Wiederholungstätern und auch nur wenn deine eigene finanzielle Situation nicht ebenfalls kritisch ist) eine Lösung zusammen mit dem Kunden zu finden. Denn es soll ja auch in Zukunft dein Kunde bleiben. Ein Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung sind Möglichkeiten, die hier in Frage kommen.

2. Die Zahlungserrinerung

Sollte das Gespräch nicht erfolgreich verlaufen oder erst gar nicht möglich sein, kommt die Zahlungserrinerung an die Reihe. Diese erfolgt schriftlich und ist betont freundlich. Satzbausteine wie “Vielleicht sind sie noch nicht dazu gekommen…” unterstreichen die Tonalität. In diesem Stadium kannst du ein Versehen nicht ausschließen und solltest den Kunden daher nicht durch eine Mahnung in Verlegenheit bringen.

Übrigens: Eine Zahlungserrinerung ist rechtlich gesehen wie eine Mahnung zu bewerten.

3. Die Mahnung

Es hat sich etabliert drei Mahnstufen einzuhalten. Dies ist jedoch nur ein ungeschriebenes Gesetz und keinesfalls bindend. Rein rechtlich gesehen bedeutet eine Mahnung nur, dass der Kunde von nun an in Zahlungsverzug gerät. Verzug bedeutet hier, dass du von diesem Tag an Anspruch auf Verzugszinsen hast. Diese liegen (sofern nicht anders vereinbart) bei acht (Handelsgeschäft) oder fünf (Verbauchergeschäft) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Wie viel das genau ist, kannst du hier ausrechnen: Zinsberechnung

Da die Zahlungserrinerung auch eine Mahnung ist, gerät der Kunde durch sie bereits in Verzug. Das bedeutet, dass du mit der ersten Mahnung bereits Verzugszinsen berechnen darfst. Ohne Mahnung gerät der Kunde, sofern es sich nicht um eine Privatperson handelt, nach 30 Tagen automatisch in Verzug. Darüber hinaus soll die Mahnung deinem Kunden vor allem eines vermitteln: Du meinst es ernst!

Wenn du drei Mahnungen schickst, sollte der Ton von Mahnung zu Mahnung unmissverständlicher werden. Höflichkeitsfloskeln sind in der letzten Mahnung fehl am Platz.

4. Das Anwaltsschreiben

Sollten alle Mahnungen und Gespräche nicht geholfen haben, so bleibt nur der Weg zum Anwalt.
(Manch einer entscheidet sich an diesem Punkt auch für ein Inkasso Unternehmen)

Der Anwalt deines Vertrauens wird zunächst dem Kunden ein Schreiben schicken. Dieses wirkt oft Wunder, denn es trägt den Briefkopf eines Anwalts und macht inhaltlich unmissverständlich klar, dass dies die letzte Möglichkeit vor dem Gerichtsverfahren ist, die Schulden zu bezahlen.
Normalerweise sollte der Kunde, um weitere Kosten zu vermeiden, nun zahlen. Ist dies nicht der Fall, so kann dein Anwalt für dich Klage einreichen.

Die Kosten für den Anwalt bemessen sich immer nach dem Streitwert. Sie sind also abhängig von dem Betrag, der dir geschuldet wird. Welche Kosten auf dich zukommen, kannst du z.B. hier grob ausrechnen: Anwaltskostenrechner. Natürlich muss dein Kunde im Nachhinein für diese Kosten aufkommen. (Sofern du das Verfahren gewinnst)

5. Die Klage

Zunächst einmal das Wichtigste: Wenn du deinen Kunden verklagt hast, hört er sehr wahrscheinlich auf dein Kunde zu sein. Nun das positive: eine Klageschrift im Briefkasten hat schon einige Menschen dazu bewegt doch zu zahlen und sich somit unnötige Kosten durch ein (langes) Gerichtsverfahren zu sparen.

So ein Verfahren kann viele Ausgänge haben, wenn beide Parteien es auf einen Richterspruch ankommen lassen. Wenn du gewinnst, hast du einen Titel gegen den Schuldner in der Hand, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann. Allerdings verursacht auch die Vollstreckung Kosten, die du zunächst einmal vorstrecken musst.

Wenn du vor Gericht ziehst, gibt es jedoch unzählige Unwägbarkeiten, die du dir von deinem Anwalt erklären lassen solltest. Auch taktische Gesichtspunkte sind zu berücksichtigen und mit dem Anwalt zu erörtern. So. bringt es dir z.B. nichts, wenn du viel Druck auf deinen Schuldner ausübst und dieser dann insolvent wird, bevor du dein Geld bekommst.


Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung dar,
sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

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12 Kommentare zu “Der Kunde zahlt nicht – was tun?”

  1. Christian

    02. Nov, 2009

    Um den einen oder anderen Schaden zu umgehen wäre es sinnvoll die Zahlung von Anfang an zu splitten: 30% Anzahlung bei Auftragsannahme. Weitere 30% nach Präsentation und die restlichen 40% nach erfolgreichen Abschluss des Auftrags.

    Auf diesen Kommentar antworten
  2. Patrick Offczorz

    02. Nov, 2009

    hmmm eine Anzahlung von 30% halte ich für persönlich als unseriös aber dennoch für sehr sinnvoll. Hat jemand Erfahrung mit einer Anzahlung gemacht, wie reagieren die Kunden?

    Auf diesen Kommentar antworten
    • Freelancer-Blog

      02. Nov, 2009

      Eine Anzahlung ist nicht unüblich.

      Auch eine Aufteilung wie sie Chrisitan beschrieben hat ist nicht ungewöhnlich.

      Den Betrag zu splitten empfiehlt sich immer dann, wenn der Auftrag ein gewisses Volumen überschreitet. z.B. wenn es um mehr Geld geht, als du für gewöhnlich in einem Monat erwirtschaftest.

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  3. Marvin O. Hassan

    11. Nov, 2009

    Schön hier wieder mal was zu lesen. Der Beitrag ist sehr hilfreich und gut geschrieben. Ein paar Literatur Empfehlungen zum Thema wären toll. Ich selbst hab mir “Designers Manual” vor einer Weile zugelegt. Besonders die Vorlagen aus dem Buch haben mir am Anfang sehr geholfen. Kann es trotz des hohen Preises nur empfehlen.

    Auf diesen Kommentar antworten
  4. Fathi Ben Sassi

    27. Nov, 2009

    Hallo. Ja, eine Anzahlung ist nicht unüblich und jetzt ist mir das auch widerfahren und ich sitze da. Neben mir ein Kumpel, der die Arbeit geleistet und wir warten auf das Geld. Ich mache nichts mehr ohne Anzahlung. Wobei 20% wohl eher der übliche Satz ist. Mein Tipp: Schreibt in eure Aufträge die Zahlungsbedingung rein bspw. “Mit Annahme des Angebotes werden 20% des Projektwertes zu sofort fällig und nach Abnahme seitens des Kunden die restliche Summe innhalb von X Tagen.”

    Letztendlich muss man es auch mal so sehen: Ein Kunde der nicht zahlt, ist auch kein Kunde! Wozu auch noch lange Geschäftsbeziehungen mit jemanden führen, der nicht zahlt.

    Auf diesen Kommentar antworten
  5. Sabine

    03. Dez, 2009

    Hallo, sehr guter Beitrag! :)

    Nun habe ich aber eine Frage und hoffe, dass mir darauf jemand eine Antwort hat. Ich gehe davon aus, dass es hier keine dummen Fragen gibt :)

    Wie ist es, wenn ich als Freiberufler für eine Agentur einen Designauftrag für deren Kunden fertiggestellt habe, die Rechnung geschrieben (jedoch ohne -zahlung bitte bis zum..-) und auf die Überweisung warte. Nachdem ich nach 2 Wochen immernoch keinen Zahlungseingang feststellen konnte, fragte ich nach. Die Antwort war: bitte haben Sie verständnis, wenn wir Ihnen erst das Geld überweisen können, wenn Kunde xy gezahlt hat. Wie sieht das aus mit meinen Rechten? Muss mich der Finanzstatus der Agentur interessiern? Oder ist dieser völlig irrelevant?

    Sabine

    Auf diesen Kommentar antworten
    • Holger

      20. Dez, 2009

      Rechtlich gesehen ist es völlig irrelevant, ob die Agentur Ihr Geld erhalten hat, da Du ja ein Vertragsverhältnis mit der Agentur und nicht mit dem Kunden hast.

      Frech hätte man darauf antworten können: “Dann haben sie Verständniss dafür, dass ich dann auch alles kassieren muss, was Sie dem Kunden für meine Arbeit in Rechnung gestellt haben… also meine Rechnung plus Ihrem Aufschlag”

      Also…. das Risiko nicht auf Dich abwälzen lassen. Denn Du hast keinen Einfluss auf den Kunden. Du weißt ja noch nicht mal, ob der nicht bereits gezahlt hat

      Auf diesen Kommentar antworten
  6. majda

    18. Dez, 2009

    Eine Anzahlung von 40-50% ist bei mir ganz normal und die Kunden verstehen es wenn sie wissen das man in Vorleistung geht und es auch 2-3 Monate dauern kann bis die Arbeit fertig ist. Je nach Umfang der Arbeit. Also, man soll nicht hungrig arbeiten, oder?
    Leute, schämt euch nicht für eure Arbeit korrekt bezahlt zu kriegen, sonst denken die Kunden dass sie das recht haben erst nach Beendigung der Arbeit zu entscheiden ob es den gefällt und ob die erst dann Geld dafür haben. Hallo? Das geht so nicht!

    Auf diesen Kommentar antworten
  7. Holger

    20. Dez, 2009

    Leider ist der Artikel nicht ganz korrekt und für viele Freelancer ist hier der teure und nicht unbedingt notwendige Schritt über den Anwalt beschrieben.

    Es ist ohne grosse Kenntniss möglich, online über die Mahngerichte (/www.mahngerichte.de/) einen Mahnbescheid zu erstellen. Das ist oft schon der notwendige Schritt, um den Kunden zur Zahlung zu bewegen.

    Hier bleibt man dann auch nicht noch auf den Anwaltskosten sitzen, falls der “gute Kunde” dann auch noch insolvent ist…

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    • Freelancer-Blog

      20. Dez, 2009

      Hallo Holger,
      der Kunde kann bei Mahnbescheid immer Widerspruch einlegen. Dann folgt das normale Gerichtsverfahren und somit auch der Gang zum Anwalt.

      Das gerichtliche Mahnverfahren bringt nur etwas, wenn der Kunde keinen Einspruch einlegt.

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      • Holger

        18. Jan, 2010

        Oft ist der Kunde aber eben beim Anblick eines Mahnbescheides schneller bereit, scih auf die Zahlung oder zumindestens Ratenzahlung einzulassen.

        Dieser Weg sollte aus der Praxiserfahrung heraus immer der erste sein. Denn in den meisten Fällen sind die Forderungen ja nicht bestritten.

        Falls der Kunde natürlich die Leistung selber bezweifelt, sollte der Rechtsanwalt bemüht werden

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  8. Equan

    05. Jan, 2010

    Wir raten unseren Freelancern die Zahlungsmodalitaeten so zu vereinbaren und nach erbrachtem Arbeitsaufwand in mehrere Zahlungen zu splitten.

    Ist bei Verhandlungen mit Kunden nicht immer einfach durch zu setzen aber es ist meiner Meinung nach die einzig wirksame Loesung um nicht zu viel Geld bei der Geschichte zu verlieren. Denn Mahnungskosten, Anwalt, Prozesskosten kosten auch zuzueglich des Geldes einiges an Zeit und Geduld um am Ende doch vielleicht nicht das gewuenschte Ergebnis zu haben.

    Asserden bieten wir auf equan.de den Freelancern die Moeglichkeit die schwarzen Schafe zu beurteilen damit in Zukunft andere Freelancer nich noch einmal auf diesen Kunden reinfallen.

    Ich wuensche allen Freelancern ein erfolgreiches neues Jahr 2010 mit vielen neuen Kunden die auch ihre Rechnungen zahlen.

    Viel Erfolg in 2010

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